- Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung am Bildschirm aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular zweimal aus. Ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen.
- Unterschreiben Sie die Beitrittserklärung, stecken Sie das Formular in einen ausreichend frankierten Briefumschlag und schicken Sie es ab.
ASB LV Hessen e.V. Ortsverband Niedernhausen
Zum Hammergrund 1 65527 Niedernhausen Tel.: 06127/9060-0 Fax.: 06127/906029 E-Mail: |
LV-Nr. |
OV-Nr. |
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Ich bin bereit, die Tätigkeit des Arbeiter-Samariter-Bundes als Mitglied zu unterstützen: Die Satzungen und Richtlinien des ASB, deren Auszüge über die Mitgliedschaft unten auf dieser Seite abgedruckt sind, erkenne ich an. |
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Bitte Zutreffendes ankreuzen | |||
Anrede:
Firma
Herr
Frau |
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Ich wünsche die Zusendung des ASB magazins Ich benötige jährlich eine Beitragsquittung |
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Die Daten werden per EDV erfaßt, gespeichert und verarbeitet. |
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Name |
Vorname |
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Straße/Nr. bzw. Postfach |
PLZ/Ort |
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Telefon |
Geburtsdatum |
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Ich berechtige die Deutsche Post AG im Falle einer Anschriftenänderung zur Weitergabe meiner Adresse an den Arbeiter-Samariter-Bund. |
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Bankleitzahl |
Konto-Nr. |
Bank/Sparkasse/Postgiro/Ort |
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Name des Kontoinhabers, |
Unterschrift des Kontoinhabers |
Durch meine Unterschrift werde ich Mitglied des ASB |
Ort/Datum |
Auszug aus den ASB-Satzungen:
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
- Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder können aktiv tätig werden. Personen, die vergleichbaren Hilfsorganisationen angehören, können im ASB nicht tätig werden.
- Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt. In die Funktion der Geschäftsführenden Vorstände und Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige Mitglieder gewählt werden.
- Mitglieder genießen im Dienst für den ASB Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge. Gerichtsstand für die aus den Mitgliederrechten und -pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das Gericht am Ort der für die unmittelbare Betreuung des Mitgliedes zuständigen Organisatiosstufe.
- Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren Höhe von der Bundeskonferenz des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. festgesetzt wird. Eine Rückforderung gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
Beendigung der Mitgliedschaft
- durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist.
- durch Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten, die trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden
- durch Ausschluß aus dem ASB
- durch Tod.
Regelung von Ausschlußverfahren
- wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat
- wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit diese auf der Satzung oder den Beschlüssen der zuständigen Organe beruhen, nicht folgt
- wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet hat.